Zusammen kommen ist ein Beginn,
zusammen bleiben ist ein Forschritt,
zusammen arbeiten ist ein Erfolg.
(Henry Ford)
Ihr Vertrauen in unsere Kompetenz liegt bei uns in guten Händen!
Nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf sich nur derjenige "Sachverständiger" nennen, der den von den durch diese Tätigkeit "angesprochenen Verkehrskreisen" überwiegend erhofften Erwartungen entspricht. Diese sind insbesondere:
eine erforderliche Sachkunde
ein uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen (Berufserfahrung)
ein Nachweis darüber, wie er den erforderlichen Sachverstand erworben hat
Die Sprengnetter Akademie prüft die Zulassungsvoraussetzungen, das Anforderungsprofil sowie die Anforderungen an die Gutachten und die Fachkompetenz.
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung wird der Kompetenznachweis (Zertifikat) verbunden mit der Berechtigung zur Führung eines Stempels vergeben.